Geschichte erwandern – auf den Spuren des Todesmarsches

Die Veranstaltung „Geschichte erwandern–auf den Spuren des Todesmarsches“ am 18.04.2026 & 19.04.2026 ist eine öffentliche Gedenk-und Bildungsveranstaltung.

Etappen:

1. Etappe 18.04.2026

11:00 Uhr Start der ersten Etappe am Rathaus Henstedt Ulzburg Richtung Rathaus Kaltenkirchen – ca. 8km (Dauer 2,5 bis 3 Stunden).

18:30 Uhr Filmvorführung im Rathaus Kaltenkirchen „Vernichtung im Laufschritt: Todesmärsche 1944/45“ (Einlass 18:00 Uhr)

2. Etappe 19.04.2026

11:00 Uhr Treffpunkt an der Gedenktafel am Restaurant Wellington in Kaltenkirchen ca.11:30 Uhr Start der Wanderung Richtung Bahnhof Bad Bramstedt – ca. 15km (Dauer 3-3,5 Stunden).

Auf beiden Strecken wird es eine Pause mit Getränken geben. Die Wege sind nur eingeschränkt barrierefrei.

Hinweis: Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen, Haftung und Datenschutz finden sich in der Anmeldung.


Anmeldung:

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung per Email an kontakt@demokratie-kaki.de möglich.

Wichtige Dokumente:

Offizieller Flyer

Teilnahmeformular & Haftungsausschluss (bitte ausgefüllt am Tag der Veranstaltung mitbringen)

Haftungsausschluss

Für die Teilnahme an der Wanderung ist die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses erforderlich. Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen das entsprechende Formular per E-Mail zu. Alternativ können Sie das Teilnahmeformular auch auf unserer Homepage herunterladen. Das ausgefüllte Formular kann entweder vorab zurückgesendet oder am Veranstaltungstagmitgebracht werden.

Hinweis zur Teilnahme:

Unser Projekt „Geschichte erwandern“ dient dem respektvollen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und der historischen Aufklärung. Wir legen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Daher sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören oder durch menschenverachtende Äußerungen auffallen, von der Teilnahme an den Wanderungen und der Abendveranstaltung ausgeschlossen. Die Veranstaltenden machen von ihrem Hausrecht Gebrauch, um einen geschützten Raum für das Erinnern zu gewährleisten.